Seit dem 17. Februar 2024 gilt die Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA) ausnahmslos für alle digitalen Plattformen, Suchmaschinen und Hosting-Dienste in der Europäischen Union. Was die EU-Kommission in Brüssel, die Regierungen in Wien und Berlin sowie Aufsichtsbehörden wie die KommAustria und die Bundesnetzagentur als Schutzschild gegen „Desinformation“ und Hassrede bewerben, erweist sich bei juristischer und ökonomischer Prüfung als das schärfste digitale Zensurinstrument der europäischen Nachkriegsgeschichte: Durch existenzbedrohende Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zwingt der Staat private Konzerne zum vorauseilenden Löschen völlig legaler Meinungsäußerungen – flankiert von steuerfinanzierten Meldestellen („Trusted Flaggers“), algorithmischem Shadowbanning, internationalen Werbekartellen und einem hunderte Millionen Euro schweren Subventionssystem für regimetreue Leitmedien in Österreich und Deutschland.

Verordnung (EU) 2022/2065: Das Sechs-Prozent-Fallbeil und strukturelles „Overblocking“

Um die Funktionsweise moderner Meinungskontrolle zu durchschauen, genügt ein Blick in das offizielle Amtsblatt der Europäischen Union zur Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act). Der historische Verfassungsgrundsatz freier Demokratien lautete über Jahrzehnte: Darüber, ob eine Äußerung die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet, entscheidet im Rechtsstaat ausschließlich ein unabhängiges Gericht nach einem ordentlichen Verfahren. Der Digital Services Act kehrt dieses Rechtsprinzip systematisch um.

„Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung kann die Kommission gegen Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen Geldbußen von bis zu 6 % ihres im vorangegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtjahresumsatzes verhängen (Artikel 52 und Artikel 74 DSA).“

Diese Sanktionsdrohung erzeugt eine präzise kalkulierte ökonomische Kettenreaktion. Kein Vorstand eines internationalen Technologiekonzerns – weder bei Meta, Google/YouTube noch bei X – riskiert Milliardenstrafen aus Brüssel, um das Grundrecht eines einzelnen Bürgers in Österreich und Deutschland oder eines regierungskritischen Online-Portals auf freie Meinungsäußerung vor Gericht zu verteidigen. Im Zweifel löschen automatisierte Moderationssysteme und Compliance-Abteilungen jeden gemeldeten Beitrag sofort, noch bevor jemals ein Richter den Sachverhalt geprüft hat.

Rechtswissenschaftler bezeichnen diesen Mechanismus als „Overblocking“ – das vorauseilende Über-Blockieren legaler Inhalte. Der Staat lagert die Grundrechtseinschränkung an private Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Löscht ein Konzern unter dem unmittelbaren Druck aus Brüssel, Wien und Berlin eine regierungskritische Analyse, verweist die Politik auf das „private Hausrecht“ des Plattformbetreibers. Ein verfassungsrechtlicher Taschenspielertrick, der Artikel 10 EMRK, Artikel 13 des österreichischen Staatsgrundgesetzes und Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes im digitalen Raum leerlaufen lässt.

Artikel 22 DSA, KommAustria & Bundesnetzagentur: Das Privileg der staatlich geadelten „Trusted Flaggers“

Das Herzstück dieser neuen Überwachungsarchitektur bildet Artikel 22 des Digital Services Act: das System der sogenannten „Trusted Flaggers“ („vertrauenswürdige Hinweisgeber“). In Österreich wurde die operative Umsetzung über das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz (KDD-G, BGBl. I Nr. 182/2023) direkt bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) / RTR angesiedelt; in Deutschland fungiert die Bundesnetzagentur auf Basis des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) als zentrale Koordinierungsstelle.

  • Vorrangige Schnellspur-Löschung: Meldungen zertifizierter „Trusted Flaggers“ müssen von Online-Plattformen gemäß Artikel 22 Absatz 1 DSA gesetzlich verpflichtend vorrangig und unverzüglich bearbeitet und entschieden werden.
  • Staatliche Lizenzierung von NGOs: Den Status als „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ verleiht der nationale Koordinator für digitale Dienste (in Österreich die KommAustria, in Deutschland die Bundesnetzagentur) an ausgewählte Verbände, Meldestellen und Nichtregierungsorganisationen in Wien und Berlin.
  • Gummiparagrafen statt Strafrecht: Geahndet werden längst nicht mehr nur klar definierte Straftatbestände des Strafgesetzbuches, sondern schwammige Kategorien wie „systemische Risiken“ (Art. 34 DSA), „nachteilige Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte“ oder „Desinformation“.

Besonders brisant: Viele jener Vorfeldorganisationen, Meldestellen und „Faktenchecker“-Netzwerke, die sich in Österreich und Deutschland um den Status als „Trusted Flagger“ bewerben, hängen finanziell unmittelbar am Tropf von Ministerien in Wien und Berlin, EU-Förderprogrammen oder parteinahen Stiftungen. Die Exekutive finanziert sich damit ihre eigenen digitalen Hilfssheriffs, die kritische Berichterstattung über Regierungsversagen auf der gesetzlichen Überholspur aus dem Netz entfernen lassen.

Von 2019 bis heute: Unsere eigenen Erfahrungen mit algorithmischem Shadowbanning

Noch perfider als die offene Löschung wirkt die unsichtbare Drosselung der Reichweite – das sogenannte Shadowbanning. Dabei bleibt ein Artikel oder ein Video auf dem Server zwar formal abrufbar, wird jedoch durch algorithmische Eingriffe in Suchmaschinen und Empfehlungs-Feeds für den Großteil der regulären Leserschaft in Österreich und Deutschland unsichtbar gemacht.

Für unsere Redaktion ist dies keine graue Theorie. Bereits im Mai 2019, unmittelbar vor der EU-Wahl, wurde unser damaliges Vorgängerportal, das Contra Magazin, auf Facebook handstreichartig mit einem massiven Shadowbanning belegt – unter dem Vorwand, unsere Konten seien angeblich „nicht authentisch“, obwohl unsere Redakteure seit Jahren nachweislich mit vollem Klarnamen arbeiteten. Kaum waren die Wahllokale geschlossen, war der Spuk vorbei. Doch schon im Juni 2019 baute Google seine Suchalgorithmen und die Search Console radikal um. Während subventionierte Großverlage in Wien und Berlin solche Einbrüche mit Millionen an Regierungsinseraten und Fördergeldern aus den Ministerien locker abfedern konnten, traf es freie Portale ins Mark: Unser organischer Datenverkehr brach von ursprünglich 900.000 Seitenaufrufen zunächst auf die Hälfte und bis November 2019 auf 200.000 Seitenaufrufe ein – ohne jede behördliche Verfügung, ohne Anhörung und ohne Rechtsmittel.

Das Kartell der „Vertrauens-Wächter“: Pentagon-Gelder für NewsGuard und schwarze Listen der Werbeindustrie

Wer sich durch Löschdrohungen und Reichweitendrosselung nicht einschüchtern lässt, gerät ins Visier der dritten Eskalationsstufe: der systematischen Demonetarisierung und dem Entzug der wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die US-Bewertungsagentur NewsGuard Technologies Inc., mit der auch wir beim Contra Magazin einschlägige Erfahrungen machen mussten, als unsere geopolitischen Analysen zu Russland, zur NATO und zur Brüsseler Politik mit einem roten Warnschild („Pickerl“) abgestempelt wurden.

Was in der Öffentlichkeit als neutrale Qualitätskontrolle ausgegeben wird, entpuppt sich bei Prüfung der Zahlungsströme als handfester geopolitischer Interessenkonflikt: Im Beirat von NewsGuard saßen von Beginn an der frühere CIA-Direktor Michael Hayden und der ehemalige NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen. Und wie aus der offiziellen US-Bundeshaushaltsdatenbank USAspending.gov (Contract Award ID: FA864921P1569) hervorgeht, kassierte NewsGuard im Jahr 2021 fast 750.000 US-Dollar (749.387 Dollar) direkt aus dem US-Verteidigungsministerium (Pentagon / Department of the Air Force), flankiert von Geldern aus der Pharmabranche.

„Eine vom US-Verteidigungsministerium mit fast 750.000 Dollar co-finanzierte Rating-Agentur bewertet in Österreich und Deutschland, welche Nachrichtenportale als ‚vertrauenswürdig‘ gelten und welche Medien über schwarze Listen globaler Werbeagenturen wie der Publicis-Gruppe von sämtlichen Werbeeinnahmen abgeschnitten werden.“

Über globale Werbe-Allianzen – wie die nach einem Untersuchungsbericht des Justizausschusses des US-Repräsentantenhauses vom Juli 2024 aufgelöste Global Alliance for Responsible Media (GARM) und Agenturnetzwerke wie die Publicis-Gruppe (selbst früher Großinvestor bei NewsGuard) – werden diese roten Sperrlisten direkt in die automatisierten Werbesysteme eingespeist. Portale mit rotem Siegel verlieren über Nacht jede reguläre Werbefinanzierung; im nächsten Schritt folgt häufig die kommentarlose Kündigung des Geschäftskontos bei der Hausbank (Debanking).

Steuergeld-Schwemme in Wien und Berlin: Wie sich Regierungen ihre Schlagzeilen kaufen

Während freie Medien in Österreich und Deutschland mit jedem erdenklichen bürokratischen und finanziellen Knüppel bekämpft werden, fließt das Steuergeld der Bürger auf der anderen Seite in Strömen an die etablierten Verlagshäuser. Ein Blick in die RTR-Medientransparenzdatenbank nach dem Medienkooperations- und Förderspiegel-Gesetz (MedKF-TG) in Wien sowie die Haushaltsberichte der Bundesministerien in Berlin legt das Ausmaß dieser politischen Abhängigkeit Schwarz auf Weiß offen:

  • Hunderte Millionen Euro an Regierungsinseraten und Kampagnen: Allein die öffentliche Hand in Österreich und Deutschland – vom Wiener Ballhausplatz und dem Berliner Kanzleramt über die Ministerien bis hin zu den Rathäusern und Landesregierungen – pumpt Jahr für Jahr hunderte Millionen Euro an Inseraten, Medienkooperationen und Förderungen in die Kassen der großen Verlage.
  • Presseförderung, Qualitätsjournalismus-Förderung & Vorfeld-Stiftungen: Hinzu kommen dutzende Millionen Euro an direkter Medienförderung, während Ministerien in Wien und Berlin parallel ein ganzes Netzwerk aus Vorfeld-Stiftungen und Meldestellen mit zweistelligen Millionenbeträgen füttern.
  • Über zehn Milliarden Euro Zwangsgebühren für ORF, ARD, ZDF & Deutschlandradio: Gekrönt wird dieses System von der neuen ORF-Haushaltsabgabe für den Küniglberg und dem deutschen Rundfunkbeitrag, denen sich in Österreich und Deutschland kein einziger Haushalt mehr entziehen kann.

Wie unabhängig kann eine Redaktion in Wien und Berlin noch über Behördenversagen, Postenschacher oder Steuergeldverschwendung berichten, wenn das wirtschaftliche Überleben des eigenen Verlags direkt am Inseratentropf genau jener Politiker hängt, die man eigentlich als „vierte Gewalt“ kontrollieren sollte? Ein Wachhund, der an der goldenen Leine der Regierung geführt wird, beißt nicht mehr – er bellt auf Kommando gegen die Opposition und gegen freie Bürger und Medien.

Artikel 10 EMRK, Staatsgrundgesetz & Grundgesetz: Unser Versprechen an Sie

Unsere politische Analyse, unsere Medienkritik und unsere Faktenrecherche sind vollumfänglich gedeckt durch Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), durch Artikel 13 des österreichischen Staatsgrundgesetzes (StGG) und durch Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes (GG).

Deshalb gilt für Contra24 ein eisernes Prinzip: Wir nehmen keinen einzigen Groschen und keinen einzigen Cent an Regierungsinseraten, beantragen keine staatliche Wohlverhaltens-Förderung aus den Ministerien in Wien und Berlin und lassen uns von keiner Meldestelle diktieren, welche Fragen zulässig sind. Unsere einzige Verpflichtung gilt Ihnen – unseren Leserinnen, Lesern und Hörern in Österreich und Deutschland sowie im gesamten deutschen Sprachraum.


Contra24 Podcast Cover
CONTRA24 PODCAST • EPISODE #03 Jeden Montag • 18:00 Uhr NEU
⏱️ Dauer: 13:39 Min.
#03: Zensurgesetze, DSA & Medienkartelle – Wer bestimmt, was wir noch sagen dürfen?

Hören Sie das große investigative Solo-Dossier von Chefredakteur Thomas Wagner in der dritten Episode des Contra24 Podcasts.