Die Zahlen sind alarmierend: Zwischen Januar und Mai 2024 sind rund 8.000 Migranten, die bereits in Griechenland als schutzberechtigt anerkannt wurden, per Flugzeug nach Deutschland eingereist. Dort beantragten sie erneut Asyl – ein klarer Verstoß gegen das Dubliner Abkommen, das eigentlich regelt, dass Schutzsuchende in dem EU-Land bleiben müssen, in dem sie erstmals anerkannt wurden. Doch die griechische Regierung weigert sich, diese Migranten zurückzunehmen. Die Bundesregierung steht vor einem Problem, das längst europäische Dimensionen angenommen hat.

Das Bundesinnenministerium bestätigt: Wer in Griechenland Schutz erhalten hat, muss diesen auch dort in Anspruch nehmen. Dennoch nutzen viele Migranten die Möglichkeit der sogenannten Sekundärmigration, um nach Deutschland weiterzureisen. Laut geltendem EU-Recht dürfen sie sich zwar bis zu 90 Tage in einem anderen EU-Land aufhalten, einen neuen Asylantrag dürfen sie dort jedoch nicht stellen. Trotzdem wurden allein im laufenden Jahr etwa 26.000 solcher Fälle registriert, in denen bereits anerkannte Schutzsuchende in Deutschland erneut Asyl beantragten.

Die griechische Regierung verweigert die Rücknahme

Die griechische Regierung hat klargestellt, dass sie diese Migranten nicht zurücknehmen wird. Der griechische Asylminister Makis Voridis begründet dies mit der hohen Belastung seines Landes: Griechenland habe die zweithöchste Zahl an Flüchtlingen pro Kopf in der EU. Unter diesen Umständen sei eine Rücknahme nicht zumutbar. Damit stellt sich Athen offen gegen das Dubliner Abkommen und setzt ein fatales Signal für die gesamte EU.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April entschieden, dass junge, alleinstehende und gesunde Migranten, die bereits in Griechenland einen Asylantrag gestellt haben, nach Griechenland abgeschoben werden können. Doch ohne die Bereitschaft Athens zur Rücknahme bleibt dieses Urteil in der Praxis wirkungslos. Die Bundesregierung steht vor einem Dilemma: Einerseits ist sie an europäisches Recht gebunden, andererseits fehlt es an der Kooperation der Partnerstaaten.

EU versagt beim Schutz der Außengrenzen

Die Europäische Union zeigt sich in dieser Frage erneut als zahnloser Tiger. Während die Mitgliedstaaten auf nationale Lösungen setzen, bleibt die Kontrolle der EU-Außengrenzen lückenhaft. Die Sekundärmigration wird so zum Dauerproblem – und Deutschland zum bevorzugten Ziel für Schutzsuchende, die anderswo bereits anerkannt wurden. Die EU-Kommission beschränkt sich auf Appelle, doch konkrete Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Migration bleiben aus.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert angesichts der Entwicklung mehr Kontrollen an deutschen Flughäfen. Andreas Roßkopf von der GdP betont, die Bundespolizei brauche dringend mehr Befugnisse zur Kontrolle und Zurückweisung von Migranten, die bereits in einem anderen EU-Land Schutz erhalten haben. Am Flughafen München ist bereits die Einrichtung eines eigenen Abschiebeterminals für ausreisepflichtige Migranten geplant. Bis zu 50 Einzel- und Sammelabschiebungen täglich sollen dort künftig möglich sein.

Die Bundesregierung steht unter Druck, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Doch solange die EU-Partner nicht mitziehen und die Außengrenzen nicht effektiv geschützt werden, bleibt Deutschland das Einfallstor für Sekundärmigranten. Die griechische Regierung macht es sich zu einfach, indem sie die Verantwortung auf andere abwälzt. Doch auch die EU trägt Mitschuld: Sie hat es versäumt, ein funktionierendes System zur Verteilung und Rückführung von Migranten zu etablieren.

Die aktuelle Entwicklung zeigt, wie dringend eine Reform des europäischen Asylsystems ist. Ohne klare Regeln und deren konsequente Durchsetzung droht die Glaubwürdigkeit der EU in der Migrationspolitik weiter zu erodieren. Die Leidtragenden sind am Ende nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Menschen, die tatsächlich Schutz benötigen.